FAQs

Die Informationen in unseren FAQs können Irrtümer oder Fehler enthalten. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen

  • Was bietet die Kreismusikschule Fürstenfeldbruck

    Die KMS ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ein breites Spektrum an musikalischen Kursen wie Musikalische Grundfächer, Instrumental- und Vokalunterricht, Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie Kooperationsprojekte und Veranstaltungen bietet.
  • Wie ist der Unterricht in der Musikschule organisiert?

    Die Musikschule bietet Musikalische Grundfächer, Instrumental- und Vokalfächer, Ensemblefächer, Ergänzungsfächer, Kooperationen sowie Projekte und Veranstaltungen an.
  • Wie viele Unterrichtsstunden finden im Jahr statt?

    Der Unterricht an der Kreismusikschule Fürstenfeldbruck orientiert sich an der bayerischen Ferienordnung und findet parallel zum regulären Schulunterricht statt. Pro Schuljahr kann man bei einer wöchentlichen Unterrichtseinheit je nach Wochentag mit etwa 36 bis 38 Unterrichtsstunden rechnen. Diese Schätzung setzt voraus, dass der Unterricht nicht aus anderen Gründen entfällt.
  • Wie funktioniert die Anmeldung für Kurse?

    Anmeldungen und Wiederanmeldungen für die KMS können jederzeit über das Onlineformular erfolgen, das sich direkt oben im Menü befindet. Um bessere Chancen auf einen Platz zu haben, empfehlen wir, sich bis zum 31. Mai anzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten rechtzeitig vor Ende des Schuljahres ein Informationsmail mit einem individuellen Anmeldelink für die Wiederanmeldung. Beachten Sie, dass alle Verträge am Ende des Schuljahres enden und eine Wiederanmeldung für das folgende Jahr erforderlich ist.
  • Was sind die Entgelte für den Unterricht?

    Die Unterrichtsentgelte an der KMS unterscheiden sich je nach Kursart. Für Kinder und Jugendliche aus unseren Mitgliedskommunen fallen die Tarife ohne Zusatzentgelt an, was in der Entgelttabelle unter der Kategorie „Mitglieder“ aufgeführt ist. Für Erwachsene und Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen ist ein Zusatzentgelt erforderlich, welches in der Entgelttabelle unter „Nichtmitglieder“ zu finden ist. Diese Einteilung soll die Unterscheidung vereinfachen. Die Entgelttabelle finden Sie oben im Menü unter dem Abschnitt „Anmeldungen“.
  • Ist es möglich, sich während des Schuljahres anzumelden?

    Ja, eine Anmeldung nach dem 31. Mai und während des Schuljahres ist möglich, sofern die Voraussetzungen seitens der KMS gegeben sind.
  • Wie werden die Unterrichtszeiten zugewiesen?

    Unterrichtszeiten und -dauer werden von der Schulleitung nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zugewiesen. Wünsche der Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Gibt es eine Unfallversicherung für Schüler?

    Ja, die Schüler der KMS sind gegen Unfall versichert.
  • Was passiert, wenn ein Schüler verhindert ist?

    Bei Verhinderung soll die Lehrkraft möglichst frühzeitig informiert werden. Der ausgefallene Unterricht muss nicht nachgegeben werden und geht in den Verfügungsbereich der KMS zurück.
  • Werden auch Instrumente zur Verfügung gestellt?

    Schüler sollten bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein eigenes Instrument besitzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Bestände der KMS Instrumente auszuleihen oder zu mieten.
  • Welche Altersgruppen werden in der Musikschule unterrichtet?

    Die KMS bietet Kurse für alle Altersgruppen an, beginnend mit Angeboten für Kleinkinder bis hin zu Kursen für Erwachsene. Erwachsene zahlen das gleiche Zusatzentgelt wie auswärtige Teilnehmer.
  • Wie funktioniert die Beendigung des Unterrichtsverhältnisses?

    Alle Verträge an der KMS enden automatisch zum Schuljahresende. Außerordentliche Kündigungen während des Schuljahres sind nur bei wichtigen Gründen wie Krankheit oder Wegzug möglich. Für solche Kündigungen steht ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie oben im Menü finden. Weitere Informationen zu den Bedingungen für außerordentliche Kündigungen finden Sie in unseren AGB, die im unteren Bereich der Webseite verlinkt sind.
  • Gibt es Ermäßigungen für Geschwister?

    Ja, es gibt spezielle Ermäßigungen für Geschwister. Die Höhe der Ermäßigung variiert je nach Anzahl der Geschwister, die gleichzeitig an der KMS unterrichtet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Entgelttabelle.
  • Sind Probestunden möglich?

    Die KMS bietet standardmäßig keine Probestunden an, jedoch können einige Lehrkräfte auf eigene Initiative Probestunden anbieten. Es ist ratsam, sich direkt per E-Mail bei den Lehrkräften nach möglichen Schnupperstunden zu erkundigen. Die Kontaktdaten der Lehrkräfte finden Sie in der Lehrerliste, die oben im Menü unserer Webseite zugänglich ist. Der Zeitraum für die Schnupperzeiten ist in der Regel Ende Mai bis Anfang Juni. Für genaue Termine und Informationen zu Veranstaltungen wie Schnupperkonzerten und Tagen der offenen Tür, beachten Sie bitte die Ankündigungen in der Presse und auf unseren sozialen Medien.
  • Wie kann man sich für Ensembles oder Chöre anmelden?

    Für Informationen zur Anmeldung für Ensembles oder Chöre kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle der KMS oder informieren Sie sich auf unserer Webseite unter den entsprechenden Kursangeboten.
  • Bietet die Musikschule auch Vorbereitungen auf Musikprüfungen an?

    Ja, die KMS bietet Unterstützung und spezielle Vorbereitungskurse für Schüler, die an freiwilligen Leistungsprüfungen (FLP) teilnehmen möchten.
  • Wie erfolgt die Zahlung der Unterrichtsentgelte?

    Die Unterrichtsentgelte werden in der Regel in zehn Monatsraten gezahlt, beginnend im November bis August des Folgejahres. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Einzugsermächtigungsverfahren.
  • Gibt es Sommerkurse oder spezielle Ferienprogramme?

    Informationen zu Sommerkursen oder speziellen Ferienprogrammen werden auf der Webseite der KMS veröffentlicht oder können direkt bei der Schulleitung erfragt werden.
  • Wie funktioniert die Kündigung des Unterrichtsverhältnisses während des Schuljahres?

    Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses während des laufenden Schuljahres ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich. Dazu zählen beispielsweise ein Wegzug oder eine nachweislich schwere Erkrankung.