Bei den genannten Entgelten handelt es sich um
monatliche Beiträge, welche, beginnend im November, in 10 Monatsraten zu begleichen sind!
* Mitglieder sind SchülerInnen unter 18 Jahren, wohnhaft in einer der folgenden Mitgliedsgemeinden der KMS:- Alling
- Eichenau
- Fürstenfeldbruck
- Germering
- Gröbenzell
- Maisach mit Gernlinden
- Olching mit Esting
- Puchheim
- Moorenweis
Bei
Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung wird der erhöhte Beitrag für Nichtmitglieder nicht erhoben, Voraussetzung dafür ist der Wohnsitz in einer der oben aufgeführten Mitgliedsgemeinden.
Bitte beachten Sie bei Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen unsere
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere örtlichen LeiterInnen nach Abschluss der Anmeldungen u.U. gezwungen sind, die von Ihnen gewünschte Gruppeneinteilung zu korrigieren, da z.B. für ein Instrument nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Die Korrektur erfolgt aber nur nach Rücksprache mit Ihnen. Sie haben dann selbstverständlich das Recht, Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Gruppenänderung zurückzuziehen. Dies bitte in jedem Fall aber nur schriftlich und nur über die örtliche Leitung der jeweiligen Musikschule.
Grundkurse
Mindestanzahl 6 Kinder nach der sechswöchigen Probezeit, sonst behält sich die KMS vor, den Kurs aufzulösen.
Fälligkeiten
Es ergeben sich folgende Zahlungstermine:
- monatlich 10x pro Jahr:
10 Monatsraten von November bis August des Folgejahres. Der Einzug erfolgt jeweils zum Monatsbeginn.
Zahlungsverzug
Kommt ein Teilnehmer in Verzug, beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Scheitert ein vereinbarter Bankeinzug der Entgelte, werden außerdem die für die Rücklastschrift eventuell anfallenden Gebühren berechnet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten.
Geschwisterermäßigung
Geschwister erhalten Entgeltermäßigungen wie folgt:
- 2. Geschwister: 5%
- 3. Geschwister: 25%
- 4. Geschwister: 50%
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Entgeltordnung
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