FAQs
Die Informationen in unseren FAQs können Irrtümer oder Fehler enthalten. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen
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Die KMS ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ein breites Spektrum an musikalischen Kursen wie Musikalische Grundfächer, Instrumental- und Vokalunterricht, Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie Kooperationsprojekte und Veranstaltungen bietet.
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Für Kursorte, Raumfragen oder Stundenpläne sind die örtlichen Leitungen zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter www.kms-ffb.de.
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Wenn Präsenzunterricht aus wichtigen Gründen (z. B. behördliche Vorgaben) nicht möglich ist, kann der Unterricht ersatzweise online oder telefonisch stattfinden. Die Entgelte bleiben dabei unverändert.
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Die Lehrkräfte nehmen vor Schuljahresbeginn Kontakt mit ihren Schüler*innen auf, um den genauen Unterrichtstermin zu vereinbaren. Unterrichtsbeginn ist in der Regel in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.
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Wenn der Unterricht wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ausfällt, wird er in der Regel nicht nachgeholt. Unsere Lehrkräfte sind fest angestellt und haben – wie in anderen Arbeitsverhältnissen auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bis zu drei ausgefallene Unterrichtsstunden pro Schuljahr werden dabei wie regulärer Unterricht gewertet. Erst wenn mehr als drei Stunden im Schuljahr durch die Lehrkraft ausfallen, wird das Entgelt am Ende des Schuljahres anteilig erstattet oder verrechnet.
In der Regel informiert die Lehrkraft selbst über ihre Erkrankung. Sollte das einmal nicht möglich sein, übernimmt die Geschäftsstelle die Benachrichtigung – meist per E-Mail und/oder SMS. Bei längeren oder geplanten Ausfällen versuchen wir stets, eine Vertretung zu organisieren. -
Ja, die Kreismusikschule Fürstenfeldbruck steht grundsätzlich allen Interessierten offen – auch wenn sie nicht in einer unserer Mitgliedskommunen wohnen. In diesem Fall fällt allerdings ein Zusatzentgelt an, das in unserer Entgeltordnung geregelt ist. Der Grund: Die Mitgliedskommunen unterstützen den Musikschulunterricht finanziell über Zuschüsse. Für Teilnehmende aus anderen Kommunen entfällt diese Förderung, weshalb der Beitrag entsprechend angepasst werden muss.
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Die Musikschule bietet Musikalische Grundfächer, Instrumental- und Vokalfächer, Ensemblefächer, Ergänzungsfächer, Kooperationen sowie Projekte und Veranstaltungen an.
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Der Unterricht an der Kreismusikschule Fürstenfeldbruck orientiert sich an der bayerischen Ferienordnung und findet parallel zum regulären Schulunterricht statt. Pro Schuljahr kann man bei einer wöchentlichen Unterrichtseinheit je nach Wochentag mit etwa 36 bis 38 Unterrichtsstunden rechnen. Diese Schätzung setzt voraus, dass der Unterricht nicht aus anderen Gründen entfällt.
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Anmeldungen und Wiederanmeldungen für die KMS können jederzeit über das Onlineformular erfolgen, das sich direkt oben im Menü befindet. Um bessere Chancen auf einen Platz zu haben, empfehlen wir, sich bis zum 31. Mai anzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten rechtzeitig vor Ende des Schuljahres ein Informationsmail mit einem individuellen Anmeldelink für die Wiederanmeldung. Beachten Sie, dass alle Verträge am Ende des Schuljahres enden und eine Wiederanmeldung für das folgende Jahr erforderlich ist.
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Die Unterrichtsentgelte an der KMS unterscheiden sich je nach Kursart. Für Kinder und Jugendliche aus unseren Mitgliedskommunen fallen die Tarife ohne Zusatzentgelt an, was in der Entgelttabelle unter der Kategorie „Mitglieder“ aufgeführt ist. Für Erwachsene und Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen ist ein Zusatzentgelt erforderlich, welches in der Entgelttabelle unter „Nichtmitglieder“ zu finden ist. Diese Einteilung soll die Unterscheidung vereinfachen. Die Entgelttabelle finden Sie oben im Menü unter dem Abschnitt „Anmeldungen“.
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Ja, eine Anmeldung nach dem 31. Mai und während des Schuljahres ist möglich, sofern die Voraussetzungen seitens der KMS gegeben sind.
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Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die örtliche Leitung oder direkt an die Schulleitung. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht – etwa durch ein Gespräch, eine Anpassung der Unterrichtszeit oder, wenn nötig, einen Lehrerwechsel.
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Unterrichtszeiten und -dauer werden von der Schulleitung nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zugewiesen. Wünsche der Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
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Bei Verhinderung soll die Lehrkraft möglichst frühzeitig informiert werden. Der ausgefallene Unterricht muss nicht nachgegeben werden und geht in den Verfügungsbereich der KMS zurück.
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Schüler sollten bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein eigenes Instrument besitzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Bestände der KMS Instrumente auszuleihen oder zu mieten.
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Die KMS bietet Kurse für alle Altersgruppen an, beginnend mit Angeboten für Kleinkinder bis hin zu Kursen für Erwachsene. Erwachsene zahlen das gleiche Zusatzentgelt wie auswärtige Teilnehmer.
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Alle Verträge an der KMS enden automatisch zum Schuljahresende. Außerordentliche Kündigungen während des Schuljahres sind nur bei wichtigen Gründen wie Krankheit oder Wegzug möglich. Für solche Kündigungen steht ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie oben im Menü finden. Weitere Informationen zu den Bedingungen für außerordentliche Kündigungen finden Sie in unseren AGB, die im unteren Bereich der Webseite verlinkt sind.
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Ja, es gibt spezielle Ermäßigungen für Geschwister. Die Höhe der Ermäßigung variiert je nach Anzahl der Geschwister, die gleichzeitig an der KMS unterrichtet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Entgelttabelle.
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Die KMS bietet standardmäßig keine Probestunden an, jedoch können einige Lehrkräfte auf eigene Initiative Probestunden anbieten. Es ist ratsam, sich direkt per E-Mail bei den Lehrkräften nach möglichen Schnupperstunden zu erkundigen. Die Kontaktdaten der Lehrkräfte finden Sie in der Lehrerliste, die oben im Menü unserer Webseite zugänglich ist. Der Zeitraum für die Schnupperzeiten ist in der Regel Ende Mai bis Anfang Juni. Für genaue Termine und Informationen zu Veranstaltungen wie Schnupperkonzerten und Tagen der offenen Tür, beachten Sie bitte die Ankündigungen in der Presse und auf unseren sozialen Medien.
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Für Informationen zur Anmeldung für Ensembles oder Chöre kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle der KMS oder informieren Sie sich auf unserer Webseite unter den entsprechenden Kursangeboten.
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Ja, die KMS bietet Unterstützung und spezielle Vorbereitungskurse für Schüler, die an freiwilligen Leistungsprüfungen (FLP) teilnehmen möchten.
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Die Unterrichtsentgelte werden in der Regel in zehn Monatsraten gezahlt, beginnend im November bis August des Folgejahres. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Einzugsermächtigungsverfahren.
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Informationen zu Sommerkursen oder speziellen Ferienprogrammen werden auf der Webseite der KMS veröffentlicht oder können direkt bei der Schulleitung erfragt werden.
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Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses während des laufenden Schuljahres ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich. Dazu zählen beispielsweise ein Wegzug oder eine nachweislich schwere Erkrankung.
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Wenn eine außerordentliche Kündigung beispielsweise zum Ende April genehmigt wird, kann es verwirrend sein, warum im Mai noch eine Abbuchung erfolgt. Dies liegt an unserer Abrechnungsweise.
Der Unterricht erstreckt sich über das gesamte Schuljahr, und der jährliche Unterrichtsbetrag wird in zehn Raten von November bis August abgebucht.
Bis zum Zeitpunkt der Kündigung hat Ihr Kind einen größeren Anteil des Unterrichts im Vergleich zum kompletten Schuljahr erhalten, als der bis dahin bezahlte Betrag des Unterrichtsentgeltes.
Die Abbuchung im Mai stellt sicher, dass die Entgelte für den bereits erhaltenen Unterricht vollständig gedeckt sind. Diese letzte Zahlung sorgt dafür, dass das Verhältnis zwischen erhaltenem Unterricht und bezahltem Unterrichtsentgelt ausgeglichen ist.